Ein Investitionskredit dient zur Finanzierung von Anlagevermögen (Neuanschaffung, Instandhaltung oder Erweiterung) der betrieblichen Einrichtung.
Der Investitionskredit ist ein Kredit mit einmaliger Ausnützung.
Die Kredithöhe ist im Rahmen der Bonitätskriterien, unbeschränkt. Die Laufzeit kann frei gestaltet werden und läuft meistens 20 Jahre.
Es gibt 3 Möglichkeiten diesen Kredit zurückzuzahlen:
-) Kredit wird in monatlichen Pauschalraten auf eine vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt (Zins- und Kapitalrückzahlung).
Da die Pauschalraten immer gleich hoch bleiben (Ausnahme Zinsfall oder –anstieg) besteht zu Beginn des Rückzahlungszeitraumes der Großteil der monatlichen Rate aus Zinszahlungen. Nach einer längeren Laufzeit bzw. zu Ende der Kreditlaufzeit hingegen vermehrt aus Tilgung des Kapitals
-) Beim Kredit wird nur „das Kapital“ rückgeführt. Anfallende Zinsen werden gesondert berechnet und meist vierteljährlich angelastet.
-) Tilgung am Laufzeitende, was einem „endfälligen Darlehen“ gleichzusetzen ist. Die Rückzahlung des Kredites ist so geregelt, dass der Bank während der gesamten Darlehenszeit NUR die Zinsen gezahlt werden.
Tilgung der offenen Kreditschuld übernimmt ein sogenannter Tilgungsträger der auf die unterschiedlichste Form gestaltet werden kann. Möglich sind die geläufigsten Ansparungsformen wie etwa Lebensversicherungen, Fonds, Aktien, Immobilienbeteiligungen, etc. Wichtig ist, dass die Bank den vorgeschlagenen Tilgungsträger akzeptiert
Es ist auch möglich die Kreditsumme in einer Fremdwährung aufzunehmen.
Es können diverse Rückzahlungserleichterungen bei Beginn festgelegt werden, wie etwa späterer Rückzahlungsbeginn, oder ein rückzahlungsfreier Zeitraum (wenn eine Geschäftsverschlechterung einsetzt zum Beispiel).
Generell gibt es zwei Möglichkeiten bei Investitionskrediten den Zinssatz zu gestalten. Den Variablen Zinssatz und den Fix-Zinssatz!
Variabler Zinssatz: Grundlage hierfür ist der 1 / 3 / 6 oder 12 Monats-EURIBOR (= der durchschnittliche Zinssatz der unter Banken gehandelter Gelder) und die Sekundärmarktrendite (SMR) (durchschnittliche Rendite aller im Inland begebenen Euro-Anleihen). Als Basis der Berechnung wird ein Mischzinssatz herangezogen der sich innerhalb der 1 / 3 / 6 / 12 Monate ergibt. Dies wird alle 1 / 3 / 6 / 12 Monate wiederholt.
Variabler Zinssatz bei Fremdwährungsfinanzierungen: Grundlage hierfür ist der 1, 3 oder 6 Monats-LIBOR (= der durchschnittliche Zinssatz der unter Banken am Londoner Geldmarkt gehandelter Gelder, zu dem eine Bank einer anderen Bank kurzfristige Einlagen überlässt bzw. Geldmarktkredite aufnimmt).
Fix-Zinssatz: Hierbei wird ein Zinssatz den die Bank meist vorschlägt, auf eine gewisse Zeit vereinbart (z. Bsp.: 5% auf 3 Jahre). In dieser Zeit machen Sie keine Zinsanpassungen nach oben wie auch nach unten mit. Nach der Fix-Zinssatzzeit wird der Zinssatz variabel gestaltet.
Der Fixzins ist mit einer maximalen Vereinbarungszeit bis 10 Jahre verfügbar.
Hinweis: Es gibt bei Krediten generell 2 Arten von Zinsangaben, den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz!
Nominalzinssatz: Dieser ist so eine Art „Rohzins“ denn darin sind keinerlei Abgaben, Kosten und Spesen berücksichtigt.
Effektivzinssatz: Dieser Zinssatz ist, wie der Name schon sagt, die tatsächliche/effektive Zinsbelastung. Dieser Zinssatz ist inklusive den Abgaben, Kosten und Spesen. Bei manchen Banken ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivverzinsung eklatant hoch. Eine Kontrolle dieser beiden Zinssätze sei unbedingt anzuraten.
Sollten Sie Interesse an einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung über einen Investitionskredit haben, kontaktieren Sie uns bitte.