Diese Versicherungsform wird bei manchen Versicherungsunternehmen auch als Elementar- oder Parkschadenkasko geführt.

Der Zweck der Teilkasko ist es, Ihr KFZ vor unvorhersehbaren Schäden zu schützen.
Sie deckt Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann (z. Bsp.: Naturgewalten).

Deckungsumfang von Teilkaskoversicherungen (auszugsweise):

*) Naturgewalten
*) Brand und Explosion
*) Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch fremder Personen
*) Kollision mit Haarwild
*) Kollision mit Federwild und Haustieren (muss vereinbart werden)
*) Kollision mit Tieren aller Art (muss vereinbart werden)
*) Schäden durch Tierbissen (Schläuche, Kabeln, Verkleidungen) (muss vereinbart werden)
*) Verschmorungen und Kurzschluss (muss vereinbart werden)
*) Gegenstand des persönlichen Bedarfs (muss vereinbart werden)
*) Glasbruch bei Rundumverglasung inkl. Kleingläsern (muss vereinbart werden)
*) Parkschaden(muss vereinbart werden)
*) Vandalismus = mut-/böswillige Handlung betriebsfremder Personen (muss vereinbart werden)

Absicherungsmöglichkeiten gibt es in der Teilkaskoversicherung sehr viele. Der Versicherungsbeitrag wird billiger umso mehr Risiken Sie nicht einschließen. Weiters ist auch der Selbstbehalt (SB) oft frei wählbar von 0 € bis über 3.000 € pro Schadensfall. Dieser SB kann entweder bei jedem Fall zum tragen kommen oder nur eingeschränkt (z. Bsp.: bei Parkschäden).

Generell kann man KFZ´s bis zu einem Alter von 5 – 7 Jahren Teilkasko versichern. (Maßgeblich ist hierbei das Erstzulassungsdatum!).
Es gibt auch ein paar wenige Versicherungen wo ältere KFZ´s mit einer Teilkasko versichert werden können.

Heutzutage ist es kaum mehr möglich, eine Teilkasko bei einem Unternehmen zu bekommen, wo nicht auch die dazugehörige Haftpflichtversicherung beantragt ist.

Für eine Berechnung einer Haftpflichtversicherung mit Teilkasko werden folgende Angaben unbedingt benötigt, um eine bestmögliche Versicherung vorzuschlagen:

Person: Alter, Geschlecht, Wohnort, Bonus/Malusstufe, Zahlungswunsch der Haftpflicht, Beruf
KFZ: Name und Type des KFZ´s, KW / PS, Baujahr, Neupreis mit allfälliger Sonderausstattung und/oder genaue Typenbezeichnung (z. Bsp.: 2,0 TDI)

Bei älteren Kraftfahrzeugen gibt es 2 Möglichkeiten den Versicherungswert zu ermitteln. Entweder wird der Neupreis als Berechnungsgrundlage oder ein Zeitwert zur Berechnung herangezogen. Eine Zeitwertschätzung sollte aus Sicherheitsgründen immer ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen!


Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt für Ihr KFZ.