Die KFZ-Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Falles nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr Recht verzichten müssen. Dies betrifft Fälle rund um das KFZ.
Bsp.: Schadensrechtsschutz-KFZ: Nach einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Auto bestreitet der Unfallgegner sein Verschulden, seine Versicherung verweigert die Zahlung.
Strafrechtsschutz-KFZ: Sie stoßen mit dem eigenen Auto einen Radfahrer nieder als Sie aus der Garage fahren und verletzen diesen. Einleitung eines Strafverfahrens.
Führerschein-RS-KFZ: Ihnen wird bei der Fahrt mit dem eigenen Auto „überhöhte Geschwindigkeit“ im Ortsgebiet vorgeworfen. Folge: Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung.
Fahrzeug-Vertrags-RS: Sie kaufen einen PKW. Kurze Zeit später stellen Sie fest, dass dieses KFZ erhebliche Mängel hat. Der Verkäufer weigert sich auf Ihre Forderungen einzugehen.
Lenker-Rechtsschutz: Umfasst alle Bereiche eines KFZ-Rechtsschutzes, jedoch ausschließlich beim Lenken eines weder im Eigentum noch in eigener Haltung stehenden Fahrzeuges. (Bsp.: Firmenauto)
Hinweis: Wir empfehlen eine KFZ-Rechtsschutzversicherung nie beim KFZ-Haftpflichtversicherer abzuschließen, da im Schadensfalle ein eventueller Interessenkonflikt nicht ausschließbar ist!
Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung.