Kontokorrentkredit

Ist ein Kredit, der innerhalb eines Kreditrahmens beliebig (Unterschied hiezu -> Einmalbarkredit) ausgenützt werden kann.

Kontorahmenversicherung

Ablebensversicherung mit dem Zweck, den Debetsaldo des Kontos im Todesfall zu decken.

Kredit

Kommt aus dem lateinischen -> credere und bedeutet: Vertrauen schenken, glauben; borgen. Vertrag, bei dem meistens eine Bank dem Kunden eine Geldleistung (meistens auf eine gewisse Laufzeit) gegen eine Vergütung (Zinsen und Kreditprovision) zusagt. Die Kreditvergabe geschieht im Vertrauen auf die fortlaufende Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit (Kreditwürdigkeit = Bonität) des Kunden. Bevor jedoch ein Kredit vergeben wird, muss die Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden überprüfen (Kreditprüfung).

Kreditbesicherung

Siehe dazu auch Zession (Abtretung), Verpfändung, Vinkulierung.

Kreditprovision

Für einen Kredit oder Kontorahmen berechnete Bereitstellungsgebühr. Sie wird vom Rahmen (unabhängig von dessen Ausnützung) berechnet.

Kreditrahmen

Ist die Höchstgrenze, die für die Ausnützung eines Kontokorrentkredits in einem Kreditvertrag festgelegt ist.

Kreditrestschuldversicherung

Siehe auch Ablebensversicherung: Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall fällig. Bei Erleben besteht keine Leistungspflicht der Versicherung. Die Versicherungssumme fällt in bestimmten zeitlichen Abständen, zum Beispiel monatlich oder jährlich, entweder linear oder progressiv entsprechend dem Restkapital eines Tilgungsplanes.

Kreditschutzverband (KSV)

Ist eine Gesellschaft, an die Kreditinstitute Daten zu Kreditvergaben an ihre Kunden sowie gravierende Rückzahlungsschwierigkeiten von Kreditnehmern melden. Da Kreditinstitute vor jeder Kreditvergabe (elektronisch) beim KSV rückfragen, können bereits bestehende Verpflichtungen des Kunden erkannt und dadurch seine Überschuldung vermieden werden. Im Hinblick auf das Bankgeheimnis muss der Kunde die Bank schriftlich zur Weitergabe der diesbezüglichen Daten ermächtigen, was durch seine Unterschrift auf den dabei verwendeten Formularen geschieht.
Im KSV sind unter anderem auch Konkurse, Ausgleiche, Fälligstellungen und ähnl. vermerkt!

Kreditvertragsgebühr

Ist eine staatliche Gebühr, die bei der Vergabe von allen dem Kunden schriftlich mitgeteilten Kontorahmen, Kredit- und Darlehensvergaben fällig wird. Sie beträgt normalerweise einmalig 0,8% vom gewährten Betrag.

Kündigung

Bei Krediten ist dies die Aufforderung an den Kreditnehmer, den gesamten restlichen Kreditbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen (Fälligstellung des Kredits wegen Terminverlust). Eine Kündigung kann von der Bank ausgesprochen werden, wenn der Kreditnehmer mit seinen Ratenzahlungen in Verzug geraten ist und innerhalb vom Konsumentenschutzgesetz vorgeschriebener Fristen auf Aufforderungen zur Bezahlung der fälligen Raten ("Zahlungserinnerung" und "1.Mahnung") nicht reagiert hat. Im Anschluss an die Kündigung kann es zu einer Stundung und einer neuen Ratenvereinbarung oder einer Gehaltspfändung (pfändbarer Betrag) kommen.

J M