Pfandbestellungsurkunde

Kommt aus dem lateinischem -> pactum. Bedeutet: Vertrag, Übereinkunft, Bedingung. Ist eine Urkunde, die die Eintragung einer verpfändeten Liegenschaft (Hypothek) ins Grundbuch ermöglicht.

Pfändbarer Betrag

Ist der Betrag, der aufgrund der aktuellen Verordnung zum Lohnpfändungsgesetz bei Zahlungsverzug (Kündigung) des Schuldners gepfändet werden darf (die Pfändung erfolgt bei Privatkrediten meist über Aufforderung der Bank an den Arbeitgeber, den Betrag zugunsten der Bank einzuziehen). Der pfändbare Betrag ist gestaffelt nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Schuldners (abzüglich unpfändbarer Bezüge, z. Bsp. Familienbeihilfe) und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen (Ehegatt(e)In sowie Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird).

Promesse

Kommt aus dem französischem -> promesse. Bedeutet: Versprechen, Zusage. Ist die schriftliche Zusage einer Bank, einem Kunden einen Kredit in bestimmter Höhe und Laufzeit und zu bestimmten Konditionen zu vergeben.

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