Zedent
Ist eine Person, die ihre Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an einen Dritten (Zessionar) abtritt. Der Zedent bleibt auf die Zeit der Abtretung Beitragsschuldner.
Zentralbank
Der neutrale Ausdruck für jene Institution eines Staates, die die zentrale Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens des Landes trägt und eine an gesamtwirtschaftlichen Zielen (z. Bsp. Preisstabilität) ausgerichtete Geldpolitik betreibt. Zu den Hauptaufgaben einer Zentralbank zählen u. a. die Ausgabe von Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel, die Refinanzierung der Kreditinstitute und die Verwaltung der Währungsreserven.
Zentralbankgeld
Unter Zentralbankgeld versteht man das von der Zentralbank geschaffene Geld. Es existiert in Form von Sichtguthaben bei der Zentralbank oder als Bargeld in Form von Banknoten und Münzen.
Zessionar oder Abtretungsgläubiger
Dieser erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer (Zedent) bleibt lediglich Beitragsschuldner.
Zession oder Abtretung
Bedeutet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Der Versicherungsnehmer (Zedent) kann seine Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an eine dritte Person (Zessionär) abtreten.
Meistens werden mit diesem Verfahren Hypothekarkredite abgesichert, die durch eine kapitalbildende Versicherung am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Rechte aus der Versicherung werden dabei an die Bank (Zessionär) abgetreten. Die Abtretung muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Zinsänderungsklausel
Eine Zinsänderungsklausel in einem Vertrag gibt die Höhe des Zinssatzes bzw. die Kriterien für die Bestimmung der Höhe des Zinssatzes an.
Zinsen
Ist der Preis für die Überlassung von Kapital, der zu bezahlen ist. Man unterscheidet Sollzinsen (enthält das Kreditinstitut für gewährte Kredite) und Habenzinsen (erhält der Kunde für Einlagen).
Zinssatz
In Prozenten ausgedrückter Preis für Kapital. Üblicherweise wird ein jährlicher Zinssatz angegeben.
Zinsschock
Plötzliche Zinsänderung am Kapitalmarkt.
Zinsende
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte können entweder über das Mengentender- oder das Zinstenderverfahren abgewickelt werden (derzeit Zinstender). Bei einem Zinstender geben die Teilnehmer Gebote über die Beiträge und die Zinssätze ab, zu denen sie Geschäfte mit den nationalen Zentralbanken abschließen wollen. Das Zuteilungsvolumen wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt. Die Zuteilung beginnt mit dem höchsten Zinssatz, dann wird der nächsttiefere berücksichtigt usw., bis wiederum das von der EZB festgelegte Zuteilungsvolumen erreicht ist. Bis zur Mitte des Jahres 2000 wurde von der EZB das Mengentenderverfahren verwendet, seither das Zinstenderverfahren. Auf Grund des derzeit angewendeten Zinstenderverfahrens kommt es faktisch laufend zu geringfügigen Änderungen des Zinssatzes des Hauptrefinanzierungsgeschäftes.