Kfz-Zulassungsservice
Bereits sein anbeginn unserer Tätigkeiten führen wir für unsere Klienten KFZ-Anmeldungen wie auch KFZ-Abmeldungen durch, und dies zum Selbstkostenpreis!
Damit wir das Fahrzeug ordnungsgemäß anmelden können sind jedoch folgende Punkte/Unterlagen unbedingt notwendig:
Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs auf eine Privatperson
- Meldezettel (im Original vom Hauptwohnsitz)
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung bzw. Datenblatt
- Kaufvertrag (sofern der Besitzer nicht bereits im Typenschein eingetragen ist)
bei Leasingfahrzeugen: Leasingüberlassungsbestätigung (statt Kaufvertrag)
- Vollmacht
- Prüfbericht (bei gebrauchten KFZ´s wenn Erstzulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
- Anmeldespesen (siehe unten!)
Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs auf eine Firma
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein bei Einzelfirmen
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung oder Datenblatt
- Kaufvertrag (sofern der Besitzer nicht bereits im Typenschein eingetragen ist)
bei Leasingfahrzeugen: Leasingüberlassungsbestätigung (statt Kaufvertrag)
- Vollmacht
- Prüfbericht (bei gebrauchten KFZ´s wenn Erstzulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
- Anmeldespesen (siehe unten!)
Abmeldung eines Fahrzeugs
- Typenschein oder Datenblatt
- Zulassungsscheine
- Kennzeichen
- Vollmacht
Änderung der Adresse oder des Namens (innerhalb des selben Zulassungsbezirkes)
- neuer Meldezettel, Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (Adressänderung)
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (Namensänderung)
- Zulassungsscheine
- Typenschein oder Datenblatt
- Meldezettel (zusätzl. bei Namensänderung)
- Vollmacht
Bei Änderung des Hauptwohnsitzes oder des Namens, muss innerhalb einer Woche der Zulassungsschein geändert werden.
Innerhalb des selben Zulassungbezirkes fallen für die Änderung keine Kosten an.
Wird der Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt, so ist das Fahrzeug ab- und im neuen Zulassungsbezirk wieder anzumelden!
Verlust bzw. Diebstahl von Kennzeichen
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Zulassungsscheine
- Typenschein oder Datenblatt
- Prüfbericht (wenn Erstzulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
- Vollmacht
- Kosten für neue Kennzeichen (EUR 18,00)
Verlust bzw. Diebstahl vom Zulassungsschein
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Typenschein oder Datenblatt
- Prüfbericht (wenn Erstzulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
- Vollmacht
Kosten einer Anmeldung
- PKW und LKW: 171,55 (Behördenkosten 110,40 - Bearbeitungsgebühr 41,70 - Begutachtungsplakette 1,45 - Kennzeichen 18,00)
- Motorrad: 163,35 (Behördenkosten 110,40 - Bearbeitungsgebühr 41,70 - Begutachtungsplakette 1,45 - Kennzeichen 9,80)
- Motorfahrrad und Moped: 159,05 (Behördenkosten 110,40 - Bearbeitungsgebühr 41,70 - Begutachtungsplakette 1,45 - Kennzeichen 5,50)
- Anhänger, Zugmaschine: 162,55 (Behördenkosten 110,40 - Bearbeitungsgebühr 41,70 - Begutachtungsplakette 1,45 - Kennzeichen 9,00)
Wenn das/die Kennzeichen beibehalten wird/werden, betragen die Kosten lt. obiger Aufstellung abzüglich der Kosten für das/die Kennzeichen!
Wechselkennzeichen
- Bei Anmeldung auf Wechselkennzeichen sind auch der Typen- und Zulassungsschein für das bestehende Fahrzeug zur Anmeldung mitzubringen. Das gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug aus einem Wechselkennzeichen herausgemeldet wird.
- Alle Fahrzeuge (max. 3) müssen das gleiche Kennzeichenformat besitzen.
- Hat das bestehende Fahrzeug noch schwarze Kennzeichentafeln, oder die "neuen" Kennzeichen OHNE dem blauen A-Zeichen auf der linken Seite (seit November 2002) müssen diese gegen neue ausgetauscht werden.
Bei Fragen bitten wir Sie uns zu kontaktieren.